In einem Prozess mit Signalwirkung für die gesamte Digitalwirtschaft hat eine Jury in Los Angeles am Mittwoch (25.03.2026) entschieden: Google und Meta tragen eine Mitschuld an der psychischen Erkrankung einer jungen Nutzerin. Es ist das erste Mal, dass Tech-Konzerne in den USA für das „addiktive Design“ ihrer Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Zentrum des Verfahrens stand die heute 20-jährige Kaley G.M. aus Los Angeles. Sie warf der Google-Tochter YouTube und der Meta-Plattform Instagram vor, sie bereits im Alter von sechs (YouTube) beziehungsweise neun Jahren (Instagram) durch gezielte Design-Mechanismen süchtig gemacht zu haben.
Die Klägerin gab an, als Kind „den ganzen Tag“ vor dem Bildschirm verbracht zu haben. In der Folge entwickelte sie schwere Depressionen, Angstzustände und Körperbildstörungen. Ihre Anwälte argumentierten erfolgreich, dass nicht die Inhalte der Posts das Problem waren, sondern die Architektur der Apps:
- Unendliches Scrollen: Feeds, die niemals enden und das Sättigungsgefühl unterdrücken.
- Autoplay-Funktionen: Videos, die ohne aktives Zutun des Nutzers starten.
- Push-Benachrichtigungen: Gezielte Unterbrechungen, um die Aufmerksamkeit zurück zur App zu lenken.
Das Urteil: Fahrlässigkeit und mangelnde Warnung
Nach neun Tagen Beratung kamen die Geschworenen zu einem klaren Schluss: Die Konzerne handelten fahrlässig. Sie hätten gewusst, dass ihre Produkte für Minderjährige gefährlich sein können, und es versäumt, ausreichend davor zu warnen.
Die Jury sprach der Klägerin insgesamt 6 Millionen US-Dollar zu (bestehend aus Entschädigung und Strafschadenersatz). Dabei wurde die Verantwortung aufgeteilt:
- Meta muss etwa 70 % der Summe tragen (ca. 4,2 Mio. $).
- Google übernimmt die restlichen 30 % (ca. 1,8 Mio. $).
Zudem wurde bekannt, dass im Prozess sogar Meta-Chef Mark Zuckerberg persönlich aussagen musste, was die Bedeutung des Falls unterstreicht.
Warum die Börse dennoch ruhig blieb
Trotz der historischen Dimension des Urteils reagierten die Aktienkurse kaum. Google notierte rund 0,2 % im Plus, Meta legte um 0,3 % zu. Experten nennen dafür drei Hauptgründe:
- Berufung angekündigt: Beide Konzerne haben bereits Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und Zahlungen fließen vorerst nicht.
- Geringe Summen: Für Unternehmen, die jährlich hunderte Milliarden Dollar umsetzen, sind 6 Millionen Dollar kaum spürbar.
- Teilweise Entwarnung: Andere Plattformen wie TikTok und Snap hatten sich bereits vor Prozessbeginn mit der Klägerin verglichen, was das Risiko für diesen spezifischen Prozess bereits eingrenzbar machte.
Ein Beben für die Zukunft?
Auch wenn die finanzielle Last aktuell gering erscheint, ist die rechtliche Tragweite enorm. Das Urteil gilt als „Bellwether“ (Wegweiser) für über 2.400 weitere Klagen, die derzeit von Eltern, Schulbezirken und Generalstaatsanwälten in den USA vorbereitet werden. Erstmals wurde die Verteidigungsstrategie der Konzerne durchbrochen, die sich stets auf die Meinungsfreiheit (Section 230) beriefen. Das Gericht stellte klar: Es geht hier nicht um Worte, sondern um ein gefährlich konstruiertes Produkt.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
