Mögliches Verbot von Smart Glasses: das steckt dahinter

Smart Glasses wie die Meta Glasses geraten in Deutschland zunehmend in das Visier von Rechts- und Datenschutzzuständigen. Die Diskussion dreht sich vor allem um die Frage, ob diese Geräte ein illegales Werkzeug für heimliche Aufnahmen darstellen und somit ein vollständiges Verkaufs- sowie Besitzverbot droht.

1. Einstufung als verbotenes Spionagewerkzeug

Der Hauptgrund für ein mögliches Verbot liegt im Telekommunikationsgesetz. Dieses untersagt Kameras und Aufnahmegeräte, die als gewöhnliche Alltagsgegenstände getarnt sind.

  • Kaum Unterscheidbarkeit: Neue Modelle sehen optisch wie reguläre Markenbrillen aus.
  • Mangelhafte Erkennbarkeit: Das integrierte LED-Lämpchen, das Aufnahmen signalisieren soll, wird von Experten als unzureichend kritisiert. Im Alltag ist das Signal für Vorbeigehende kaum oder gar nicht wahrnehmbar.
  • Konsequenz: Laut Rechtsexperten und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sprechen viele Gründe dafür, die Brillen als verbotene Telekommunikationsanlagen einzustufen. Die Bundesnetzagentur hat handfeste Argumente, um ein solches Verbot auszusprechen. Ein Verbot würde nicht nur den Vertrieb und die Herstellung betreffen, sondern auch den bloßen Besitz strafbar machen.

2. Gravierende Verstöße gegen das Datenschutzrecht

Abgesehen von der Bauform verstoßen der Betrieb und die Software der Brillen in vielen Punkten gegen das geltende Datenschutzrecht:

  • Fehlende Einwilligung: Personen werden im öffentlichen Raum gefilmt, ohne dass ihnen dies bewusst ist oder sie zustimmen können.
  • Bedenken bei KI-Funktionen: Europäische Datenschutzbehörden prüfen, den Einsatz der integrierten KI zu untersagen. Da Dritte ohne ihr Wissen erfasst werden, dürfen diese Bilddaten nicht unbefugt für das Training von KI-Modellen verwendet werden.

3. Beschleunigung digitaler Gewalt

Smart Glasses erleichtern das unbewusste Filmen von Personen in privaten oder intimen Situationen und die anschließende Verbreitung in sozialen Netzwerken. Da Zivil- und Strafrecht bei heimlichen Bildaufnahmen im öffentlichen Raum bisher oft an ihre Grenzen stoßen, sehen Opferschutzorganisationen wie HateAid in den Brillen Beschleuniger digitaler Gewalt.

Fazit & Handlungsoptionen für Betroffene

Sollte die Bundesnetzagentur die Brillen als Spionagegeräte klassifizieren, droht den Herstellern das Aus auf dem deutschen Markt. Bis dahin gilt: Heimliches Filmen stellt bereits jetzt einen Datenschutzverstoß dar. Betroffene können sich an die zuständigen Datenschutzbehörden wenden, die Bußgelder verhängen können, oder Aufnahmen mithilfe von gesammelten Beweisen (Screenshots, Links, Nutzerprofile) direkt bei den Plattformen melden und löschen lassen.


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