Verbrauchzentrale: Tarifumstellung von Tele Columbus scheitert vor Gericht

Die Verbraucherzentrale Berlin hatte gegen Tele Columbus geklagt, denn das Unternehmen hatte im vergangenen Jahr die Tarife der Verbraucher automatisch umgestellt. Dabei stiegen auch die Kosten für die Verbraucher, in vielen Fällen um 5 Euro monatlich. Die entsprechenden älteren Tarife für 14.99 Euro monatlich wurden dabei eingestellt und durch neue Tarife ersetzt, die 19.99 Euro monatlich kosteten (und dafür auch mehr Leistung boten).

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:

„Nach unserer Ansicht bedurfte die Tarifumstellung der ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher“, so Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Eine Umstellung des Tarifs ohne vorherige Zustimmung, wie von der Tele Columbus angekündigt, stellte aus Sicht der Verbraucherzentrale einen klaren Wettbewerbsverstoß dar. Auf die Abmahnung der Verbraucherschützer gab die Tele Columbus keine Unterlassungserklärung ab, so dass die Verbraucherzentrale Klage erhob.

Im Prozess um diese Umstellung hat das Landgericht Berlin (6. Juli 2016, Az. 15 O 314/15) der Klage der Verbraucherzentrale nun stattgegeben und sieht die Umstellung des Tarifes in dieser Form als wettbewerbswidrig an. Betroffene Verbraucher müssen nun ein Berichtigungsschreiben erhalten. Dazu haben die Kunden unter Umständen auch Anspruch auf eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Beträgen.  Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig, ob Tele Columbus dagegen vorgehen wird, ist bisher nicht bekannt. Es kann sich für Kunden aber lohnen, die Berichterstattung darüber weiter zu verfolgen, denn sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde es die Rechte der Kunden von Tele Columbus in einer erheblichen Weise stärken..

Im Jahr 2016 kam es zu weiteren Preiserhöhungen bei Tele Columbus. Ob und wie weit diese auch von diesem Urteil betroffen sind, ist bisher noch nicht klar.

Im Prozess hat Tele Columbus auch einige Angaben zu den Reaktionen der Verbraucher auf die Umstellung gemacht. So heißt es dort, dass eine „erhebliche Anzahl“ von Kunden sofort gekündigt hätte oder die neuen Telefondienstleistungen in Anspruch genommen. Darüber hinaus hätten auch Kunden nach der Umstellung ordentlich gekündigt. Das komplette Urteil gibt es im Volltext hier.

 

Quelle: VBZ Berlin

Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2024


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