Abmahnung für Vodafone und O2: Kündigung auch bei Portierungsproblemen aktiv

Verbraucherschützer haben die beiden Telekommunikationsunternehmen Vodafone und O2 abgemahnt, weil es bei beiden Anbietern Beschwerden von Kunden gab, dass Kündigungen storniert wurden, beispielsweise weil es Probleme bei der Portierung gab. In solchen Fällen gingen die beiden Unternehmen bisher von einer Rücknahme der Kündigung aus. Das kann zu Problemen führen, weil dann beispielsweise Kündigungsfristen nicht mehr eingehalten werden können, wenn die Kündigung nochmal neu durchgeführt werden muss. Oft verlängern sich die Verträge dann um weiter 12 Monate mit einer neuerlichen Frist zur Kündigung von 3 Monaten.

Vodafone schrieb seinen Kunden dazu beispielsweise:

Sie haben die Portierung Ihrer Rufnummer storniert. Ihr Kündigungsauftrag mit Rufnummern-Mitnahme gilt deshalb nicht mehr. Ihr Vertrag mit uns läuft weiter. Bitte beachten Sie: Stornieren Sie Ihren Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter, gilt das als Rücknahme Ihrer Kündigung.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das aber so nicht zulässig. Auch bei Problemen wie einer nicht durchgeführten Portierung kann der Anbieter nicht einfach davon ausgehen, dass die Kündigung nicht weiter bestehen würde.

„Die Rufnummernportierung ist von der Kündigung des Telefonvertrages rechtlich unabhängig. Kündigt ein Kunde also fristgerecht seinen Vertrag, dann kann das Unternehmen nicht eigenmächtig eine Vertragsverlängerung einleiten“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Will ein Anbieter seine Kunden glauben machen, das sei anders, dann kann man nicht nur von einer Irreführung über die dem Vertragspartner zustehenden Rechte sprechen“, so Janneck weiter, „in solchen Fällen nutzen Telefónica und Vodafone schlichtweg die Rechtsunkenntnis der Verbraucher aus.“

Die beiden Unternehmen haben diese Abmahnung mittlerweile auch akzeptiert und entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Bei beiden Anbietern sollten daher diese Form der Rücknahme von Kündigungen nicht mehr vorkommen.

Verbraucher, die diese oder ähnliche Probleme mit ihrem Telekommunikationsanbieter haben, können ihre Erfahrungen über das Beschwerdeformular (https://ssl.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular) der Marktwächter melden. Außerdem können sich Betroffene bei den Verbraucherzentralen in ihrer Nähe über ihre Rechte informieren. Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung.


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

1 Gedanke zu „Abmahnung für Vodafone und O2: Kündigung auch bei Portierungsproblemen aktiv“

Schreibe einen Kommentar