Bundesnetzagentur: so sollen Verbraucher beim mobilen Bezahlen geschützt werden

Bundesnetzagentur: so sollen Verbraucher beim mobilen Bezahlen geschützt werden – Die Bundesnetzagentur hat neue Vorgaben veröffentlicht, die zukünftig das mobile Bezahlen mit dem Handy und Smartphone noch sicherer machen soll. Hintegrund ist hier, dass immer mehr Transaktionen über das Handy abgerechnet werden und damit auch Bedarf nach mehr Transparenz und Sicherheit besteht. Das Ziel ist auch, Streitigkeiten bei der Abrechnung zwischen Verbrauchern und den Mobilfunk-Unternehmen gleich von Anfang an auszuschließen oder zumindest zurückzufahren.

Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Vorgaben im Original:

„Technische, administrative und finanzielle Maßnahmen machen das mobile Bezahlen sicherer und transparent,“ sagt Homann und betont „der beste Verbraucherschutz ist dann gegeben, wenn unseriöse Anbieter nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden. Dazu macht die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung Vorgaben.“

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Die Neuerung wird allerdings erst ab 1. Februrar 2020 in Kraft treten. Anbieter können diese Neuerung zwar auch schon eher umsetzen, spätestens zu diesem Datum muss die Neuerung aber in die Zahlungsprozesse implementiert werden. Dazu sollen diese Maßnahmen und deren Wirksamkeit in den nächsten 4 Jahren überprüft werden und sicherzustellen, dass sie auch Effekte zeigen und eventuell nachkorrigieren zu können, falls es dennoch weitere Probleme gibt.


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