Verbraucherzentrale: Vodafone „Selbstzahlerpauschale“ laut Gericht unzulässig

Verbraucherzentrale: Vodafone „Selbstzahlerpauschale“ laut Gericht unzulässig – Bei Vodafone gibt es in älteren Verträgen nach wie vor Art „Selbstzahlerpauschale“. Kunden, die ihre Rechnung nicht abbuchen lassen wollen, sondern diese selbst überweisen, zahlen 2.50 Euro pro Überweisung extra. Das Unternehmen bestraft damit alle, die sich nicht auf eine Lastschrift einlassen. Dies steht nach Ansicht der Verbrauchernzentralen im Widerspruch zu einer Neuregelung im BGB, wonach Unternehmen für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kredit- und Girokarten kein Entgelt verlangen dürfen. Das neue Gesetz geht auf die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie zurück und trat am 13.1.2018 in Kraft. Vodafone hat dies auch umgesetzt, aber nicht für ältere Verträge. Bei diese gibt es weiterhin die 2.50 Euro extra Gebühr für jede Überweisung.

Die Verbraucherzentrale hatte daher gegen diese Regelung geklagt und das Landgericht München I  hatte den Verbraucherschützern nun recht gegeben. Die Regelungen von Vodafone sehen die Richter als nicht zulässig an.

„Das Gericht hat klargestellt, dass Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen ohne Zusatzkosten per Überweisung bezahlen können – egal, wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben”, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Eine andere Regelung im Kleingedruckten ist unzulässig.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt zum Urteil:

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass das Gebührenverbot für SEPA-Überweisungen für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13.01.2018 gilt, auch wenn der Vertrag selbst noch vor dem Stichtag abgeschlossen wurde. Dies sei schließlich Zweck der EU-Richtlinie und erklärter Wille des deutschen Gesetzgebers. Ein effektiver Verbraucherschutz lasse sich nur sicherstellen, wenn das Gebührenverbot unterschiedslos für Alt- und Neuverträge angewendet werde, so das Gericht.

Das Urteil des des LG München I vom 24.09.2019, Az. 33 O 6578/18 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob Vodafone gegen Rechtsmittel einlegen wird, ist bisher noch nicht bekannt.

Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2019


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