EU Gerichtshof setzt Zeichen für Netzneutralität

EU Gerichtshof setzt Zeichen für Netzneutralität – Der EU Gerichtshof hat heute darüber entschieden, wie sogenannte „Nulltarif-Optionen“ rechtlich zu bewerten sind. Die Telekom bietet solche Optionen unter dem Namen StreamOn an, bei Vodafone findet man solche Tarife als sogenannten GigaPass. Bestimmte Dienste sind damit kostenlos erreichbar, weil das anfallende Datenvolumen nicht auf die Flat angerechnet wird.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass solche Optionen nicht mit EU Recht vereinbar sind, weil damit zwischen Datenverkehren im Netz unterschieden wird. Hintergrund waren vor allem weitere Bestimmungen wie ein Roaming-Verbot oder ein Tethering-Verbot bei diesen Optionen, aber das Gericht hat die Geschäftspraxis generell als gesetzwidrig definiert.

Die Richter schreiben dazu:

Mit seinen heutigen Urteilen weist der Gerichtshof darauf hin, dass bei einer „Nulltarif-Option“ wie
den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen
eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen wird, indem der Datenverkehr
zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird. Eine solche
Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen
Internet7 aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln8.
Da die Limitierung der Bandbreite sowie die Einschränkungen von Tethering oder Roaming nur zur
Anwendung kommen, wenn die gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet
verstoßende „Nulltarif-Option“ aktiviert wird, sind auch sie mit dem Unionsrecht unvereinbar

Das Urteil hat noch keine direkten rechtlichen Auswirkungen, sondern die Gerichte, die den EUGH angerufen hatten, müssen nun diese Beurteilung in ihre Urteile umsetzen. Wann das geschieht und wie das ausfällt, bleibt noch offen. Für Anbieter solcher „Nulltarif-Optionen“ dürfte aber bereits klar sein, dass die Angebote wohl deutlich umgebaut werden müssen.

Zuletzt aktualisiert: 2. September 2021


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