Ausweis-Prüfung im Prepaid Bereich: Anforderungen könnten steigen – In Deutschland ist der Verkauf von anonymen Sim Karten bei Prepaid Anbieter bereits seit 2016 nicht mehr zulässig. Vor der Freischaltung im Prepaid Bereich muss immer ein Ausweisdokument geprüft werden und die Bundesnetzagentur schärft nun die Anforderungen an diese Prüfung etwas nach. Nach Planungen der Behörden wird nochmal klargestellt, welche Dokumente für eine solche Prüfung zugelassen sind und welche Anforderungen die Prüfung selbst erfüllen muss.
Die Bundesnetzagentur schreibt zu den Hintergründen:
In § 172 Absatz 2 Satz 3 TKG wird der Bundesnetzagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Festlegung zu treffen, welche anderen Verfahren als die im Gesetz vorgesehene unmittelbare Vorlage der in § 172 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 – 7 genannten Identitätsdokumente zur Überprüfung der Daten des Anschlussinhabers bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten geeignet sind. Eine solche Festlegung erfolgte zuletzt mit Verfügung Nr. 94/2021 im Dezember 2021.
Insbesondere anlässlich aktueller Diskussionen zu Sicherheitsbedenken bei Verfahren mit Elementen der Video-Identifikation erwägt die Bundesnetzagentur die in der Verfügung Nr. 94/2021 aufgestellten Anforderungen anzupassen. Dabei werden insbesondere die Anforderungen an für derartige Verfahren geeignete Identitätsdokumente mit Blick auf die Sicherheitsmerkmale und ihre Prüfbarkeit, die insoweit bestehenden Schulungs- und Dokumentationspflichten, sowie die Nutzung von Referenzmaterial näher betrachtet.
Die teilweise veränderten Merkmale der Prüfung bei VideoIdent:
2.2.3.1. beugungsoptisch wirksame Merkmale:
2.2.3.1.1. Identigram
2.2.3.1.2. Zero-Order-Devices
2.2.3.1.3. 3-D-Relief-Effekt
2.2.3.1.4. achromatische Strukturen
2.2.3.1.5. chromatische, kinematische Strukturen
2.2.3.2. Personalisierungstechnik:
2.2.3.2.1. Laserkippbilder
2.2.3.2.2. taktile Bereiche (Lasergravur)
2.2.3.3. Material:
2.2.3.3.1. transparentes Fenster (z. B. personalisiert)
2.2.3.3.2. Prägung
Aktuell ist dieser Entwurf noch in der Diskussion und die betroffenen Anbieter konnten Stellungnahmen dazu abgeben. Ob und wie diese umgesetzt und eingearbeitet werden, ist bisher noch nicht bekannt, eine finale Version der neuen Regelungen gibt es bisher noch nicht.
Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!
Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.
Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:
Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel
Ich bin in erster Linie für Nachrichten aus dem Bereich der Tarife zuständig und meistens damit beschäftigt das Marketing aus den Pressemitteilungen heraus zu filtern. Ansonsten alle Anmerkungen zu Prepaid, Simkarte, Flatrates und was dazu gehört gerne an mich. Technik Fragen dagegen bitte an die Kollegen.