EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X: Das sind die Hintergründe

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X (ehemals Twitter) verhängt. Das Unternehmen habe mehrfach gegen Transparenz- und Sicherheitsvorgaben des Digital Services Act (DSA) verstoßen. Die Entscheidung markiert die erste offizielle Nichteinhaltungsentscheidung seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Im Zentrum der Vorwürfe stehen drei Bereiche: das irreführende Design des blauen Häkchens, mangelnde Transparenz im Werberepository sowie unzureichender Zugang für Forscher zu öffentlichen Daten.

Irreführendes Design des blauen Häkchens

Nach Einschätzung der Kommission täuscht die aktuelle Gestaltung des blauen Häkchens die Nutzerinnen und Nutzer. Obwohl der DSA keine verpflichtende Identitätsprüfung vorschreibt, verbietet er ausdrücklich irreführende Gestaltungspraktiken.

X ermöglicht es jedem zahlenden Nutzer, den Status „überprüft“ zu erhalten – ohne echte Identitätskontrolle. Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen authentischen und lediglich bezahlten Konten. Die Kommission sieht darin ein erhebliches Risiko für:

  • Identitätsbetrug
  • Manipulation durch böswillige Akteure
  • Verbreitung irreführender Inhalte

Die Plattform erwecke fälschlicherweise den Eindruck, dass eine Verifizierung stattgefunden habe, obwohl dies nicht der Fall sei.

Unzureichende Transparenz im Werberepository

Auch das Werberepository von X erfüllt laut Kommission nicht die Anforderungen des DSA. Ein solches Repository muss öffentlich zugänglich, durchsuchbar und vollständig sein, um unabhängige Analysen zu ermöglichen – etwa zur Aufdeckung von Desinformation, Betrug oder koordinierten Einflusskampagnen.

Die Kommission kritisiert insbesondere:

  • technische Barrieren wie lange Ladezeiten und Verzögerungen
  • fehlende Angaben zu Inhalt, Thema und Auftraggeber einer Anzeige
  • mangelnde Barrierefreiheit für Forschung und Zivilgesellschaft

Diese Defizite erschweren es erheblich, Risiken in der Online-Werbung zu erkennen und zu bewerten.

Fehlender Zugang zu öffentlichen Daten für Forscher

Ein weiterer Verstoß betrifft den gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu öffentlichen Plattformdaten. X schränkt diesen Zugang stark ein – sowohl durch seine Nutzungsbedingungen als auch durch interne Verfahren.

Die Kommission bemängelt:

  • Verbote für berechtigte Forscher, öffentliche Daten unabhängig zu sammeln (z. B. via Scraping)
  • unnötige bürokratische Hürden bei der Beantragung von Datenzugang
  • Behinderungen wissenschaftlicher Arbeit zu systemischen Risiken in der EU

Damit verstoße X gegen zentrale Transparenzpflichten des DSA.

Grundlage der Strafe und Bedeutung der Entscheidung

Die Höhe der Geldbuße berücksichtigt Art, Schwere und Dauer der Verstöße sowie die Zahl der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer in der EU. Die Entscheidung gilt als Meilenstein, da sie die erste formelle Sanktion im Rahmen des DSA darstellt.

Nächste Schritte für X

Die Kommission hat klare Fristen gesetzt:

  • 60 Arbeitstage: Vorlage konkreter Maßnahmen zur Beendigung der irreführenden Nutzung des blauen Häkchens (Verstoß gegen Artikel 25 Absatz 1 DSA).
  • 90 Arbeitstage: Einreichung eines Aktionsplans zur Behebung der Mängel im Werberepository sowie beim Datenzugang für Forscher (Artikel 39 und Artikel 40 Absatz 12 DSA).

Nach Einreichung des Aktionsplans hat das Board of Digital Services einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Anschließend entscheidet die Kommission innerhalb eines weiteren Monats über die endgültigen Vorgaben und Fristen.

Bei Nichtbefolgung drohen Zwangsgelder und weitere Maßnahmen.

Hintergrund des Verfahrens

Bereits am 18. Dezember 2023 hatte die Kommission ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet. Dabei ging es um mögliche Verstöße im Zusammenhang mit:

  • der Verbreitung illegaler Inhalte
  • der Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Informationsmanipulation
  • irreführendem Design
  • mangelnder Werbetransparenz
  • unzureichendem Datenzugang für Forscher

Am 12. Juli 2024 veröffentlichte die Kommission vorläufige Feststellungen. Die nun erlassene Entscheidung bestätigt die Nichteinhaltung in mehreren dieser Bereiche.


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