Machtkampf um Datenhoheit: Deutsche Werbeverbände fordern Milliardenstrafe gegen Apple

Im langjährigen Streit um Apples „App Tracking Transparency“ (ATT) verschärfen deutsche Branchenverbände den Ton. Trotz Korrekturangeboten aus Cupertino fordern Verleger und Werber nun ein hartes Durchgreifen des Bundeskartellamts – inklusive einer Rekordgeldbuße.

Das Tauziehen zwischen dem US-Tech-Giganten Apple und der deutschen Digitalwirtschaft erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nachdem das Bundeskartellamt Apple bereits im Februar vergangenen Jahres einen Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen hatte, lehnen die betroffenen Verbände die jüngsten Zugeständnisse des Konzerns nun geschlossen als unzureichend ab.

Die Kritik: „Datenwächter“ bleibt unkontrolliert

Im Kern geht es um das Tool App Tracking Transparency (ATT). Dieses zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis für das Tracking zu bitten. Während Apple dies als Sieg für den Datenschutz vermarktet, sehen deutsche Verbände darin einen wettbewerbswidrigen Akt der Selbstbevorzugung.

Die am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme, getragen von Größen wie dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dem Markenverband und diversen Mediaagenturen, lässt kein gutes Haar an Apples Kompromissvorschlägen:

  • Scheinlösungen: Die von Apple im Dezember angebotenen „neutralen Einwilligungsabfragen“ für eigene Dienste würden die strukturelle Benachteiligung von Drittanbietern nicht aufheben.
  • Informationsmonopol: Apple agiere weiterhin als „Gatekeeper“ (Datenwächter) und bestimme allein über den Zugang zu werberelevanten Informationen.
  • Keine Entwarnung: Laut Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW, ändern die Zusagen nichts an den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des ATT-Rahmens für den deutschen Markt.

Hohes finanzielles Risiko für Apple

Die Forderung der Verbände ist deutlich: Das Bundeskartellamt soll die Vorschläge Apples ablehnen, das ATT-Tool in seiner jetzigen Form stoppen und ein Bußgeld verhängen.

Die rechtliche Handhabe bietet hierbei enorme Hebelwirkung. Nach deutschem Kartellrecht können Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei einem Konzern der Größenordnung von Apple würde dies eine Summe im zweistelligen Milliardenbereich bedeuten – ein deutliches Signal gegen die Marktmacht der „Big Tech“-Konzerne.

Wie es weitergeht

Das Bundeskartellamt muss nun entscheiden, ob es den Argumenten der Verbände folgt und ein förmliches Bußgeldverfahren forciert oder ob es Apple zu weiteren, tiefergreifenden Nachbesserungen zwingt. Die Entscheidung wird wegweisend für die gesamte europäische Digitalwirtschaft sein, da sie die Balance zwischen Nutzerdatenschutz und fairem Wettbewerb neu definiert.


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