Die Spiele-Plattform Steam rückt ins Visier der Regulierungsbehörden. Wie die Bundesnetzagentur heute bekannt gab, hat der Digital Services Coordinator (DSC) ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Hintergrund ist der umstrittene „Plantation Simulator“ und die Frage, ob die Plattform ihren Pflichten gemäß dem Digital Services Act (DSA) nachgekommen ist.
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Der Auslöser: Ein Spiel mit geschmacklosem Kern
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das Spiel „Plantation Simulator“. In seiner ursprünglichen Form simulierte der Titel den Betrieb einer historischen Plantage, wobei ein zentraler Spielmechanismus darin bestand, die Produktivität durch das Auspeitschen von als Arbeitskräften dargestellten Schwarzen Menschen zu steigern.
Die Veröffentlichung löste weltweit heftige Proteste aus. Der Vorwurf: Die Inhalte seien diskriminierend und verherrlichten historisches Unrecht. Während der Entwickler das Spiel infolge des öffentlichen Drucks erst modifizierte und später ganz von der Plattform nahm, ist das juristische Nachspiel für Steam damit noch nicht beendet.
Verstoß gegen den Digital Services Act?
Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob Steam im Umgang mit diesem Fall gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen hat. Dieser verpflichtet große Online-Plattformen zu strengen Sorgfaltspflichten:
- Meldemechanismen: Plattformen müssen leicht zugängliche Verfahren bereitstellen, über die Nutzer rechtswidrige oder als solche empfundene Inhalte melden können.
- Reaktionspflicht: Diese Meldungen müssen „unverzüglich und sorgfältig“ geprüft und bearbeitet werden.
- Transparenz: Die Plattform ist dazu verpflichtet, über ihre Entscheidungen bezüglich gemeldeter Inhalte zu informieren.
Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde blieb Steam in diesem Fall untätig – oder zumindest intransparent. Es gab keine Anzeichen dafür, dass Steam den Inhalt eigenständig geprüft, darüber entschieden oder die Nutzer über einen solchen Entscheidungsprozess in Kenntnis gesetzt hätte.
Klärung der Sorgfaltspflicht steht im Fokus
Dass der Entwickler das Spiel letztlich selbst entfernte, spielt für das laufende Verfahren der Bundesnetzagentur eine untergeordnete Rolle. „Ziel des Verfahrens ist nicht primär die Entfernung eines bestimmten Inhalts, sondern die Klärung, ob Steam seinen gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachkommt“, betont die Behörde.
Da Steam seinen gesetzlichen Vertreter für die EU in Deutschland benannt hat, ist die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung der DSA-Regeln zuständig. Unterstützung erhält sie dabei durch den französischen Digital Services Coordinator (Arcom), der seine Erkenntnisse in den Fall eingebracht hat.
Wie geht es weiter?
Steam hat nun die Möglichkeit, ausführlich zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sollte die Untersuchung ergeben, dass Steam die Vorgaben des DSA nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, drohen Konsequenzen: Die Bundesnetzagentur kann die Plattform zur Behebung der Mängel verpflichten, konkrete Maßnahmen anordnen oder sogar Bußgelder verhängen.
Der Fall markiert einen weiteren wichtigen Punkt in der Umsetzung des DSA, der sicherstellen soll, dass digitale Plattformen nicht nur von Inhalten profitieren, sondern auch Verantwortung für deren Kontrolle übernehmen.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
