Der US-Technologiekonzern Apple passt seine Gebührenstruktur für Anwendungssoftware in der Europäischen Union erneut an. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere Entwickler, deren Anwendungen außerhalb des konzerneigenen App Stores – etwa über alternative Online-Marktplätze oder per Web-Download – vertrieben werden.Dies teilte das Unternehmen am Dienstag mit.
Mit diesem Schritt reagiert Apple auf die anhaltenden rechtlichen Vorgaben des europäischen Digital Markets Act (DMA) und den Druck der Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission hatte 2025 unter anderem ein Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro gegen den Konzern verhängt, da dieser Entwickler durch hohe Entgelte und Vorgaben daran gehindert habe, Nutzer auf günstigere Kaufoptionen außerhalb der Apple-Plattform hinzuweisen.
Ende der pauschalen Installationsgebühr
Kern der Neuerung ist das Aus für die bisherige, von App-Entwicklern scharf kritisierte „Core Technology Fee“ (Gebühr für Kerntechnologie). Diese Pauschale fiel bislang ab einer Schwelle von einer Million Downloads pro Jahr für jede Erstinstallation an. Künftig ersetzt Apple diese Regelung durch eine Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen bei Apps, die über alternative Kanäle verteilt werden.Zudem sinkt die reguläre Provision für In-App-Käufe über den App Store von bislang bis zu 30 Prozent auf 26 Prozent bzw.auf bis zu 10 bis 15 Prozent für kleinere Entwickler und Abonnements.
Apple betonte, dass die Anpassungen, die zum 1. Oktober in Kraft treten, die bisherigen Meinungsverschiedenheiten mit der Europäischen Kommission über Vertriebsbedingungen beilegen sollen. Die Brüsseler Behörde begrüßte die angekündigten Maßnahmen und kündigte an, die genaue Umsetzung in der Praxis aufmerksam zu überwachen.
Serie von Anpassungen im europäischen Markt
Die Ankündigung reiht sich ein in eine Serie von Zugeständnissen des Konzerns im europäischen Raum. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen nach Kritik der EU-Kartellbehörden die Regeln und Provisionen für Anwendungen innerhalb des App Stores angepasst. Zuletzt modifizierte Apple im Streit mit dem deutschen Bundeskartellamt zudem seine internen Datenschutz-Regeln, nach denen App-Anbieter auf iPhones und iPads Nutzerdaten für personalisierte Werbung verarbeiten dürfen.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
