Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Datenschutzrichtlinie von Apple aus dem Jahr 2011 geklagt, die unter anderem im Apple Store zum Einsatz kam. In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für „interne Zwecke“ verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an „strategische Partner“ weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt. Dagegen hatten die Verbraucherschützer geklagt und nun vor dem Kammergericht Berlin recht bekommen.
„Das Kammergericht hat klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen von einer anderen Apple-Tochter betrieben wird.“
Insgesamt wurden in diesem Urteil sieben der acht verwendeten Klauseln in dieser Datenschutzrichtlinie für unzulässig erklärt. Diese seien mit wesentlichen Grundgedanken der neuen DSGVO nicht zu vereinbaren. Die neue Datenschutzgrundverodnung regelt in solchen Fällen sehr viel klarer, nach welchen Rechtsgrundlagen an dieser Stelle eine Datenerhebung und -Verarbeitung möglich ist. Kritisch wurde vor allem gesehen, dass sich Apple ohne Einwilligung der Kunden auch das Recht einräumte, Daten an Dritte weiter zu geben.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und bisher hat sich Apple noch nicht dazu geäußert, ob man weitere Rechtsmittel einlegen möchte. Prinzipiell ist eine Revision gegen das Urteil aber nicht zugelassen. Aktuell gibt es im Apple Store weiterhin eine Datenschutzrichtlinie, die wohl in Teilen auch auf der Version von 2011 basiert, aber mittlerweile im Zuge der Einführung der DSGVO deutlich überarbeitet wurde. Dort ist inzwischen beispielsweise erläutert, für welche Daten eine Zustimmung der Nutzer notwendig ist.
Zuletzt aktualisiert: 23. Mai 2024
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Sportstudent und zuständig für die Tarifaktionen der einzelnen Anbieter sowie für die Kombiangebote und Bundles mit Handys und Smartphones. Mittlerweile meistens im Homeoffice, dennoch nach wie vor produktiv. Apple Fan. Falls ich eine Aktion übersehen habe – gerne Mail an mich.