Lieferzeiten und Lieferfristen bei Handys – das sollte man zu den eigenen Rechten wissen – des Öfteren sieht der Verbraucher bei der Bestellung eines Gerätes, insbesondere trifft aus auf Handys zu, im Bereich der Lieferung die Anzeige „bald verfügbar“. Wenn aber nicht einmal der Lieferant bzw. seine Partei weiß, wann denn genau das bestellte Produkt ankommt, dem Käufer dabei aber die besagte Formulierung darstellt, wird das als falsch betrachtet. Aus diesem Grund finden in nächster Zeit bei betroffenen Unternehmen Änderungen statt, was „bald verfügbar“ betrifft. Wie diese nun genau aussehen, erfahren die Leser im folgenden Beitrag.
Wichtig: bei Handys mit Vertrag ist die Situation oft noch etwas komplexer, da dann oft zwei (möglicherweise gekoppelte) Verträge abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Wichtig ist auch, dass der Abschluss des eigentlichen Tarifs und der Kauf des Smartphones zwei unterschiedliche Verträge sind. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat erst mal keinen Einfluss auf den Laufzeitvertrag des Tarifs. Die Verträge können allerdings miteinander verbunden werden und somit als Einheit betrachtet werden. Wann das so ist, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Auch dabei können die Berater der Verbraucherzentralen helfen.
In solchen Fällen ist auf jeden Fall fachliche Unterstützung sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis
Was hat es mit den Lieferzeit-Angaben bei Online-Bestellungen an sich?
Leider muss man in dem vorhandenen Wettbewerbsklima damit rechnen, dass Unternehmen Nr. 1 alles tun wird, um mehr Kunden zu gewinnen, als das Unternehmen Nr. 2. Aus diesem Grund werden beide und weitere Unternehmen auch sich bemühen, mit Produkten zu werben, auch wenn diese noch nicht vorhanden sind oder wenn man sich über die Lieferdaten nicht sicher ist – Hauptsache es findet Verkauf und Handel statt. Im Endeffekt – und das müssen sich die Leser vor Augen führen – leidet an diesen Spielchen nur der Normalhändler. Ab und zu kommt es aber auch zu den richtigen Urteilen und Gesetzgebungen, welche den Verbraucher und seine Interessen in den Mittelpunkt stellen. So beschloss das Oberlandesgericht München unter Aktenzeichen 6 U 3815/17 nach Klage der Verbraucherzentrale NRW, dass die Formulierung „bald verfügbar“ eine „zu vage Lieferangabe“ darstellt.
Sofort lieferbar vs. bald verfügbar
Diese Entscheidung geht auf den Falls aus dem Jahr 2016 zurück. Dabei handelte es sich um das Internetangebot der Media Markt E-Business GmbH und zwar konkret um die Vorbestellung des damals neuen Samsung Galaxy S6. Das Produkt wurde dabei mit der folgenden Meldung versehen „der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar“, was zu unkonkret und nicht im Sinne der Verbraucherrechte des BGB war. Folgendermaßen äußerte sich zu dem Sachverhalt eine Sprecherin von MediaMarkt:
„Grundsätzlich erhalten die Kunden des Media-Markt-Onlineshops genaue Lieferangaben zu den jeweiligen Produkten. Der Hinweis ‚Der Artikel ist bald verfügbar‘ wurde früher bei Artikeln, die noch nicht lieferbar waren, verwendet. Das ist jedoch bereits seit Januar 2017 nicht mehr der Fall“.
Aus diesem Grund reichte das Unternehmen auch keine Beschwerde ein.
Liefertermine von Online-Handyshops
Auch hier kann es zu Verzögerungen führen, denn die Lieferzeiten lassen sich nicht einmal nach längerem Untersuchen von Shop-Bewertungen deutlich feststellen. Jedoch entsteht bei vielen Lesern die Frage, was man in solchen Fällen, wenn man also eine längere Zeit auf die bestellte Ware wartet, tun kann. Dieser Frage soll im weiteren Punkt nachgegangen werden.
Frist setzen oder rechtzeitig Bestellung stornieren
Obwohl man vermutlich viele Tipps online finden kann, rät die Verbraucherzentrale eine angemessene Frist zu setzen, vor allem, wenn sich das Lieferdatum ständig nach hinten verschiebt. Dazu kommen noch die weiteren Marktbedingungen, nach welchen der Preis für die Ware in Abhängigkeit zu der Aktualität und Popularität dieser steht. Während man also immer noch auf das Produkt wartet, welches man vor einigen Wochen für 500 Euro bestellt hat, kann dasselbe Gerät schon für 400 Euro und weniger auf anderen Seiten erworben werden.
Ein weiterer hilfreicher Hinweis beläuft sich auf die Stornierung der bestellten Ware. Stellt man fest, dass der Verkäufer zu viel Zeit in Anspruch nimmt, sollte man es sich überlegen, den Kauf zu widerrufen, denn das kann man innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung machen. Die Lieferungszeit von Resellern dauert jedoch immer länger, sodass man sich gedulden aber, nach allzu langer Zeit, nicht betrügen oder täuschen lassen.
Video: Handy nicht geliefert!
Handy auf dem Postweg verloren: Wer haftet?
Versand eines Handys per Post birgt Risiken. Was passiert, wenn das wertvolle Gerät während des Transports verloren geht oder beschädigt wird? In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Haftung.
Versandarten und Haftung:
Die Haftungsfrage hängt von der gewählten Versandart ab:
- Versicherter Versand:
- Standardversand: Die Post haftet in der Regel für den Verlust oder die Beschädigung des Handys.
- Warenpost Plus: Bietet einen erweiterten Versicherungsschutz.
- Wertbrief: Höchster Versicherungsschutz bis zur deklarierten Höhe.
- Unversicherter Versand:
- Standardversand: Keine Haftung der Post.
- Warenpost: Keine Haftung der Post.
Versichern Sie Ihr Handy beim Versand per Post, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Beachten Sie die Versicherungsbedingungen und wählen Sie ggf. eine alternative Versandmethode für wertvolle Geräte.
Zuletzt aktualisiert: 10. April 2024
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.