Apple: Bundesgerichtshof bestätigt marktbeherrschende Stellung des Unternehmens
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb gemäß § 19a Abs. 1 GWB hat. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, das der Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht dient. Apple, ein weltweit führendes Technologieunternehmen mit einem Umsatz von 394,3 Mrd USD (2022) und … Weiterlesen