EU: Beschwerdepunkte gegen den Apple App Store präzisiert – Die EU hat Apple eine neue Version der eigenen Beschwerdepunkte hinsichtlich bestimmter App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter übersandt und damit die Kritikpunkte gegenüber dem Unternehmen präzisiert. Dabei geht es vor allem um die Verpflichtungen von Entwicklern gegenüber Apple – diese dürfen Kunden beispielsweise nicht über niedrigere Preise bei eventuell anderen Quellen für das Streaming informieren. Kritik gibt es dazu weiter an der Verpflichtung, nur die eigne Apple Technik für Zahlungsvorgänge zu nutzen.
Die EU Kommission schreibt selbst zu den Problempunkten:
Mit der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte wird klargestellt, dass die Kommission sich im Rahmen dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe befassen wird, sondern sich auf die vertraglichen Beschränkungen konzentrieren wird, die Apple App-Entwicklern auferlegt hat und die letztere daran hindern, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikabonnements zu niedrigeren Preisen außerhalb der App zu informieren, damit die Nutzer diese Abonnements in Anspruch nehmen können.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten unlautere Handelsbedingungen darstellen und damit gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.
Die Kommission befürchtet insbesondere, dass die Entwickler von Musikstreaming-Apps durch die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten daran gehindert werden, die Verbraucher darüber zu informieren, wo und wie sie Streaming-Dienste zu niedrigeren Preisen abonnieren können. Diese Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten i) sind für die Bereitstellung des App Store auf iPhones und iPads weder erforderlich noch angemessen, ii) sind für die Nutzer von Musikstreaming-Diensten auf den mobilen Geräten von Apple nachteilig, da sie letztlich möglicherweise mehr zahlen, und iii) laufen den Interessen der Entwickler von Musikstreaming-Apps zuwider, da sie die Auswahl der Verbraucher effektiv beschränken.
Apple kann nun zu den kritisierten Punkten Stellung nehmen oder die ändern. Sollte es keine Einigung geben, kann die EU im schlechtesten Fall eine Geldbuße von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.