1&1 Netz: Vermarktung darf weiter gehen, muss aber klargestellt werden

1&1 Netz: Vermarktung darf weiter gehen, muss aber klargestellt werden – 1&1 arbeitet derzeit am Aufbau des eigenen Mobilfunk-Netzes und konnte dazu inzwischen auch gerichtlich einen Erfolg vermelden. Vor dem Landgericht Koblenz wehrte das Unternehmen eine Klage der Telekom in wichtigen Punkten ab, muss aber in einigen Details nachbessern.

Das Unternehmen schreibt selbst dazu:

Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtliches Verfahren gegen 1&1 angestrengt, dessen Urteil heute verkündet wurde. Demnach muss 1&1 zwar Details zur Netzabdeckung in der werblichen Darstellung geringfügig klarstellen (z.B. durch Verweise in Fußnoten). Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktung des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G Produktes verbieten zu lassen. Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten 5G-Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag von 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten.

Für 1&1 ist das Urteil (Landgerichts Koblenz – 4 HK O 1/23) ein Erfolg, weil man nun mit dem Aufbau des eigenes Netzes wie geplant weiter machen kann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es bleibt daher abzuwarten, ob die Telekom weiter den Rechtsweg beschreiten wird. Mehr Details

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Zuletzt aktualisiert: 11. März 2023


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