Die Digitalisierung der Rechtswelt erreicht eine neue Stufe: Die internationale Großkanzlei Freshfields hat am Donnerstag eine strategische Kooperation mit dem KI-Startup Anthropic bekannt gegeben. Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung spezialisierter Produkte auf Basis Künstlicher Intelligenz, die den juristischen Arbeitsalltag grundlegend transformieren sollen. Die Partnerschaft konzentriert sich auf zentrale Aufgabenbereiche der Kanzlei. Dazu gehören:
- Rechts- und Marktforschung: Beschleunigte Analyse komplexer Sachverhalte.
- Vertragsprüfung und Dokumentenerstellung: Präzisere Entwürfe in kürzerer Zeit.
- Prozessautomatisierung: Optimierung interner Geschäftsabläufe.
Als Teil der Vereinbarung erhält die in London ansässige Kanzlei mit ihren über 2.800 Anwälten privilegierten Zugriff auf künftige Modelle und Innovationen von Anthropic. Über die finanziellen Rahmenbedingungen der Kooperation wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Goldrausch der Legal-Tech-Branche
Große Anwaltskanzleien haben sich zu einer der lukrativsten Kundengruppen für KI-Entwickler entwickelt. Die Fähigkeit der Technologie, riesige Datenmengen zu durchforsten und Entwürfe für Gerichtsdokumente zu erstellen, spart wertvolle Zeit. Dieser Trend spiegelt sich auch in den Marktbewertungen wider: Startups wie Legora und Harvey, die sich auf KI-Lösungen für Juristen spezialisiert haben, erreichten zuletzt Bewertungen in Milliardenhöhe.
Auch Branchenriesen mischen mit. Thomson Reuters vertreibt mit CoCounsel bereits KI-Werkzeuge, die unter anderem auf Technologien von Anthropic basieren. Freshfields selbst tritt hierbei als früher Anwender und Tester der neuesten Versionen auf.
Risiken und „Halluzinationen“
Trotz des Optimismus bleibt die Technologie fehleranfällig. Ein zentrales Problem ist die sogenannte Halluzination, bei der die KI täuschend echt wirkende, aber frei erfundene Rechtsquellen generiert.
Die Risiken sind dabei keineswegs theoretisch: Erst kürzlich geriet die Kanzlei Sullivan & Cromwell in Erklärungsnot, als sie einem Bundeskonkursrichter gegenüber einen Fehler einräumen musste. Ein von einer KI erstellter Schriftsatz enthielt ungenaue Zitate und falsche Verweise. Solche Vorfälle verdeutlichen, dass trotz aller Automatisierung die abschließende Kontrolle durch den erfahrenen Anwalt unerlässlich bleibt.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
