Die britisch-albanische Pop-Ikone Dua Lipa geht juristisch gegen den südkoreanischen Elektronikriesen Samsung vor. In einer am Freitag bei einem US-Bundesgericht eingereichten Klageschrift wirft die Sängerin dem Konzern vor, ihr Bildmaterial ohne Genehmigung für die Vermarktung von TV-Geräten genutzt zu haben. Die Forderung: Ein Schadenersatz in Höhe von mindestens 15 Millionen US-Dollar.
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Kern der Vorwürfe: Irreführende Produktvermarktung
Laut der Anklage habe Samsung ein urheberrechtlich geschütztes Foto der Künstlerin großflächig auf den Verkaufsverpackungen von Fernsehern im Einzelhandel platziert. Lipas Rechtsvertreter argumentieren, dass die prominente Platzierung des Bildes den falschen Eindruck erwecke, die Sängerin fungiere als offizielle Markenbotschafterin oder empfehle das Produkt explizit.
Dua Lipa wirft dem Unternehmen dabei mehrere Rechtsverstöße vor:
- Urheberrechtsverletzung: Unbefugte Nutzung geschützten Bildmaterials.
- Markenrechtsverletzung: Missbrauch ihres Namens und ihres Rufs zu kommerziellen Zwecken.
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Kommerzielle Ausbeutung ihrer Identität ohne vertragliche Grundlage.
Beweislast durch soziale Medien
Um die wirtschaftliche Relevanz des Falls zu untermauern, wurden der Klage zahlreiche Screenshots aus sozialen Netzwerken beigefügt. Diese sollen belegen, dass Verbraucher die Produkte gezielt aufgrund des vermeintlichen „Endorsements“ durch Lipa gekauft oder positiv wahrgenommen haben. Die Klägerseite macht geltend, dass Samsung direkt von der enormen globalen Reichweite der Grammy-Preisträgerin profitiert habe, ohne dafür die marktüblichen Lizenzgebühren zu entrichten.
Vorangegangene Abmahnung blieb erfolglos
Dem Bericht zufolge ist dies kein plötzlicher juristischer Vorstoß. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres sei die Sängerin auf die Verpackungen aufmerksam geworden. Trotz einer offiziellen Aufforderung durch ihre Anwälte, die Nutzung ihres Bildes umgehend einzustellen, habe Samsung die Praxis fortgesetzt. Die Weigerung des Konzerns, die Bestände aus dem Handel zu nehmen oder eine Einigung zu erzielen, mündete nun in der Millionenklage.
Reaktion des Unternehmens
Samsung hielt sich bislang bedeckt. Ein Sprecher des Konzerns erklärte lediglich, dass man sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußere. Branchenexperten beobachten den Fall mit großem Interesse, da er wegweisend für den Schutz der „Celebrity Brand“ gegenüber globalen Konzernen sein könnte.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
