Die Hilfsorganisation HateAid hat Strafanzeige gegen den US-Technologiekonzern Meta, den Brillenhersteller EssilorLuxottica sowie mehrere führende deutsche Optiker- und Elektronikketten erstattet.Der Vorwurf: Der Vertrieb der Datenbrille „Ray-Ban Meta Wayfarer“ verstoße gegen deutsches Strafrecht, da das Gerät als gewöhnlicher Alltagsgegenstand getarnt sei und unbemerkte Video- und Audioaufnahmen ermögliche.
Neben Meta und EssilorLuxottica richtet sich die rechtliche Initiative gegen die Führungskräfte der Optikerketten Fielmann, Apollo und Mister Spex sowie des Elektronikhändlers MediaMarkt.
Vorwurf der getarnten Überwachungstechnik
HateAid stützt die Anzeige auf § 8 i.V.m. § 27 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).Das Gesetz verbietet das Inverkehrbringen von Geräten, die als Gebrauchsgegenstände des Alltags getarnt und dazu bestimmt sind, Dritte unbemerkt zu filmen oder abzuhören.Bei Zuwiderhandlung drohen den Verantwortlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie die Einziehung der Verkaufserträge.
Im Fokus steht vor allem das Modell „Wayfarer (Gen 2)“, das sich äußerlich kaum von der klassischen Ray-Ban-Sonnenbrille unterscheidet.„Vor Smart Glasses gibt es im Alltag kein Entkommen mehr – ob in der U-Bahn, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum“, warnte HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon.„Man muss jederzeit damit rechnen, unbemerkt gefilmt und anschließend im Internet bloßgestellt zu werden“.Die Organisation verweist auf die Zunahme bildbasierter digitaler Gewalt, von der insbesondere Frauen betroffen sind.
Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte den Eingang der Strafanzeige. Die Ermittler prüfen nun, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für die Einleitung eines formellen Ermittlungsverfahrens vorliegt.
Auf Händlerseite fielen die Reaktionen zurückhaltend aus. „Wir nehmen die Strafanzeige sehr ernst, da wir großen Wert auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte legen“, teilte MediaMarktSaturn mit. Mister Spex betonte ebenfalls, Datenschutzvorgaben strikt einzuhalten, hatte nach eigenen Angaben aber noch keine Kenntnis von der Anzeige.
Diskussion um LED-Signale und Verkaufsverbot
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verwies darauf, dass vernetzte Geräte zur heimlichen Aufzeichnung grundsätzlich verboten sind. Der Vertrieb von Smart Glasses sei jedoch erlaubt, solange die Aufnahmefunktion durch ein klares optisches Signal – etwa ein gut sichtbares LED-Licht – für Umstehende erkennbar bleibt. Offizielle Ermittlungsverfahren habe die Behörde bislang nicht eingeleitet.
Kritik an dieser Auffassung kommt hingegen von Datenschutzbeauftragten: Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs unterzieht die Brillen derzeit einer rechtlichen Prüfung und hegt Zweifel daran, ob das integrierte LED-Licht im Alltag ausreicht, um Dritte wirksam vor unbemerkten Aufnahmen zu schützen. HateAid fordert neben dem Verkaufsstopp für die aktuellen Modelle strengere „Safety by Design“-Auflagen für Hersteller.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
