iPhone 14 (pro) – Screenshot machen und abspeichern

iPhone 14 (pro) – Screenshot machen und abspeichern – Apple setzt bei den neuen iPhone 14 Modellen auf eine ganze Reihe von Änderungen beim Display. Unter anderem gibt es bei den Pro-Modelle die neue Dynamic Island Technik und dazu auch eine Always On Display.

Grundlegende Technik wie der Screenshot – also die Aufnahme der Bildschirminhalte – sind dabei gleich geblieben. Wer bereits einmal diese Technik auf dem iPhone genutzt hat, wird auch auf dem iPhone 14 damit zurecht kommen. Dennoch haben wir hier die Details nochmal zusammengestellt.

iPhone 14 (pro) – Screenshot machen und abspeichern

So erstellen Sie einen Screenshot auf dem iPhone 14:

1. Tastenkombination:

Dies ist die schnellste und einfachste Methode:

  • Halten Sie die Seitentaste (Power-Taste) und die Lauter-Taste gleichzeitig gedrückt.
  • Lassen Sie die Tasten schnell wieder los.
  • Ein kurzer Blitz und ein Kameraton am Bildschirm signalisieren, dass der Screenshot erfolgreich erstellt wurde.

2. Screenshot mit AssistiveTouch:

Wenn Sie AssistiveTouch aktiviert haben, können Sie damit auch Screenshots erstellen:

  • Öffnen Sie die Einstellungen und tippen Sie auf „Bedienungshilfen“.
  • Tippen Sie auf „Berührung“ und dann auf „AssistiveTouch“.
  • Schalten Sie den AssistiveTouch ein, falls er noch nicht aktiviert ist.
  • Tippen Sie auf „Anpassen“ und wählen Sie „Neues Symbol hinzufügen“.
  • Wählen Sie „Screenshot“ aus der Liste der Aktionen.
  • Tippen Sie nun auf das AssistiveTouch-Symbol, um einen Screenshot zu erstellen.

Speichern von Screenshots: Alle Screenshots werden im Galerie-Ordner „Screenshots“ gespeichert. Sie können sie von dort aus bearbeiten, teilen oder löschen.

Rollshot beim iPhone machen

Man kann mit dem iPhone auch den gesamten Bildschirm aufnehmen, auch die Bereiche, die man gerade nicht sieht. Das nennt sich Rollshot und ist faktisch eine erweiterte Version des Screenshot. Teilweise wird diese Technik auch Scrolling Scnreeshot genannt. APple schreibt dabei zu Vorgehensweise selbst:

  1. Auf einem iPhone mit Face ID: Drücke gleichzeitig die Seitentaste und die Lautstärketaste „Lauter“ und lass die Tasten wieder los.
  2. Tippe auf das Bildschirmfoto in der linken unteren Ecke und danach auf „Ganze Seite“.
  3. Führe beliebige der folgenden Schritte aus:
  4. Bildschirmfoto sichern: Tippe auf „Fertig“, wähle „PDF in ,Dateien‘ sichern“, wähle einen Speicherort und tippe auf „Sichern“.
  5. Bildschirmfoto teilen: Tippe auf , wähle eine Option zum Teilen (beispielsweise „AirDrop“, „Nachrichten“ oder „Mail“), gib die erforderlichen Informationen ein und sende die PDF-Datei.

Screenshots werden dann dort abgespeichert, wo man es ausgewählt hat.

Screenshots und das Recht: Was man beachten sollte

Screenshots sind im Alltag eine praktische Funktion, um schnell Informationen oder Fehler festzuhalten. Doch was muss man rechtlich beachten, wenn man Screenshots erstellt und weiterverwendet? Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte erläutert.

1. Urheberrecht:

Screenshots enthalten häufig urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Fotos, Texte oder Grafiken. Die bloße Erstellung eines Screenshots stellt zwar keinen Urheberrechtsverstoß dar, die Weiterverwendung des Screenshots kann jedoch unter Umständen gegen das Urheberrecht verstoßen.

Zulässige Weiterverwendungen:

  • Private Nutzung: Screenshots dürfen grundsätzlich für die private Nutzung frei verwendet werden.
  • Zitate: Die Verwendung von Screenshots zu Zitatzwecken ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hierbei müssen die üblichen Regeln der Zitierung beachtet werden.
  • Berichterstattung: Im Rahmen der Berichterstattung können Screenshots zulässig sein, wenn dies zur Sachinformation erforderlich ist.
  • Lehrzwecke: In der Lehre und Forschung können Screenshots zu Lehrzwecken verwendet werden.

Unzulässige Weiterverwendungen:

  • Kommerzielle Nutzung: Die kommerzielle Nutzung von Screenshots ohne Zustimmung des Urhebers ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Verbreitung von illegalen Inhalten: Screenshots, die illegale Inhalte enthalten, dürfen nicht verbreitet werden.
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Screenshots, die personenbezogene Daten oder Fotos von Personen enthalten, dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen weiterverwendet werden.

2. Persönlichkeitsrecht:

Neben dem Urheberrecht kann auch das Recht am eigenen Bild durch die Weiterverwendung von Screenshots verletzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Screenshots Personen erkennbar abgebildet sind.

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