Der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur hat im Rahmen laufender Ermittlungen gegen den Online-Marktplatz eBay gravierende Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) festgestellt. Das Unternehmen wurde nun offiziell aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Mängel umgehend abzustellen. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
„eBay kann nun zu den Verstößen Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Wenn das Unternehmen unserer Anordnung nicht folgt, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen“, erklärt Johannes Heidelberger, Leiter des DSC. „Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte im digitalen Raum geschützt sind. Das ist der Maßstab, an dem wir im Fall von eBay prüfen.“
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Der Auslöser: Grenzübergreifende Ermittlungen seit Januar 2026
Das formelle Verfahren gegen eBay wurde Anfang Januar 2026 durch den DSC eingeleitet. Basis der Untersuchungen waren zahlreiche Beschwerden von Nutzern sowie eigene Ermittlungen der deutschen Behörde. Wichtige Erkenntnisse lieferte zudem die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF, deren Daten über den französischen DSC (Arcom) an die deutschen Ermittler übermittelt wurden.
Da eBay seine Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union in Deutschland unterhält, liegt die primäre Zuständigkeit für die Durchsetzung der DSA-Vorschriften beim deutschen DSC in der Bundesnetzagentur. Nach der Auswertung der ersten Stellungnahmen von eBay sieht die Behörde nun drei zentrale Kernbereiche des DSA als verletzt an:
1. Mängel beim Melde- und Abhilfeverfahren
Online-Plattformen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Verfahren bereitzustellen, mit dem vermeintlich rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Nach Erkenntnissen des DSC ist das Meldeverfahren von eBay – insbesondere in der Desktop-Variante – weder leicht zugänglich noch nutzerfreundlich gestaltet.
2. Unzureichende Begründungen bei Nutzersperren
Wenn Plattformen Maßnahmen gegen Nutzer ergreifen – wie das Löschen von Inhalten oder das Sperren von Konten –, müssen sie die Betroffenen klar, verständlich und präzise über die Gründe informieren. Nur so können Verbraucher die Schritte nachvollziehen und ihre Rechte wirksam einfordern. Diese Vorgaben wurden von eBay laut DSC nicht vollständig eingehalten.
3. Lücken bei der Nachverfolgbarkeit von Händlern
Um Verbraucher effektiv vor Online-Betrug zu schützen, verlangt der DSA eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von gewerblichen Anbietern. Auf eBay, einem der in Deutschland führenden Marktplätze mit überwiegend gewerblichen Verkäufern, sind diese Pflichtangaben und verbindlichen Kontaktmöglichkeiten für den Verbraucher derzeit jedoch nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar.
Ausblick und drohende Konsequenzen
Für den E-Commerce-Riesen hat nun die Frist zur Nachbesserung begonnen. eBay hat die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und konkrete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Sollte der Anbieter die festgestellten Verstöße nicht fristgerecht und vollständig abstellen, kann der DSC formelle Anordnungen zur Durchsetzung der DSA-Vorgaben erlassen. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, steht der Behörde als schärfstes Instrument die Festsetzung eines empfindlichen Zwangsgeldes zur Verfügung.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
