Milliardenklage in London: Britische Entwickler verklagen Apple wegen App-Tracking-Regeln

Der US-Technologiekonzern Apple sieht sich in Großbritannien mit einer schweren Kartellklage konfrontiert. Im Namen von Tausenden britischen App-Entwicklern wurde am Donnerstag eine Sammelklage über zwei Milliarden Pfund (rund 2,3 Milliarden Euro) beim zuständigen Competition Appeal Tribunal (CAT) in London eingereicht.

Der Vorwurf: Apple nutze seine Monopolstellung aus und behandele drittanbietende App-Entwickler bei der Datennutzung deutlich strenger als die eigenen Dienste.

Vorwurf der Marktverzerrung durch „App Tracking Transparency“

Die Klage ist das Ergebnis jahrelanger behördlicher Prüfungen der von Apple im Jahr 2021 eingeführten Schutzfunktion „App Tracking Transparency“ (ATT). Mithilfe dieses Frameworks müssen Nutzer explizit per Pop-up zustimmen, wenn eine App oder Website ihr Verhalten über andere Anwendungen hinweg nachverfolgen (tracken) möchte, um personalisierte Werbung anzuzeigen.

Nach Ansicht der Klägerseite hat Apple das System so konzipiert, dass Drittanbieter drastische Einbußen bei Werbeeinnahmen hinnehmen mussten, während eigene Dienste von den Beschränkungen weitgehend ausgenommen oder bevorzugt wurden.

Geführt wird die Klage von Ann Pope, einer ehemaligen hochrangigen Beamtin der britischen Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA). Apple habe seine Position als unverzichtbarer Zugangspunkt („Gatekeeper“) missbraucht, so Pope. Die Regelungen hätten „Unternehmen, die auf Apple angewiesen sind, erheblichen finanziellen Schaden zugefügt“.

Parallelen zum Kartellverfahren in Deutschland

Die Klage in London reiht sich in eine weltweite Welle regulatorischen Drucks ein. Die ATT-Funktion steht seit ihrer Einführung international in der Kritik von Wettbewerbshütern.

Erst Mitte August 2026 konnte ein jahrelanger Streit mit dem deutschen Bundeskartellamt beigelegt werden:

  • Kritik der Bonner Behörde: Das Bundeskartellamt hatte das ATT-Framework Anfang 2025 scharf kritisiert, da die Zustimmungsabfragen für Drittanbieter wesentlich abschreckender formuliert waren als für Apples eigene Werbedienste.
  • Verbindliche Zusagen: Apple lenkte ein und änderte seine internen Richtlinien für iPhones und iPads. Das Kartellamt stellte sicher, dass die Abfragefenster für eigene Angebote und für Apps von Fremdanbietern künftig deutlich stärker angeglichen werden. Das deutsche Verfahren wurde daraufhin offiziell abgeschlossen.

Ausblick

Während das Verfahren in Deutschland durch Zugeständnisse seitens Apple ohne Geldbuße beendet wurde, zielt die Klage in Großbritannien auf handfesten Schadenersatz für betroffene Entwickler ab. Sollte das Londoner Wettbewerbsgericht die Klage zur Verhandlung zulassen, könnte dem iPhone-Konzern ein langwieriger und kostspieliger Prozess bevorstehen.

Generell Hinweise und Hilfestellung für Apple und iPhone gibt es mittlerweile sehr umfangreich und für unterschiedliche Ansprüche:

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