Die Europäische Kommission greift im Rahmen des neuen Gesetzes über digitale Märkte (DMA) hart durch: Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht muss der US-Tech-Riese Google insgesamt 890 Millionen Euro Strafe zahlen. Betroffen sind die Suchmaschine sowie der App-Store Google Play.
Es ist ein deutliches Signal der Europäischen Kommission an die großen Digitalkonzerne: In zwei Entscheidungen hat die EU-Behörde festgestellt, dass Google systematisch gegen die Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstößt.
Die Kommission verhängte zwei getrennte Geldbußen gegen das Unternehmen: 460 Millionen Euro für die unzulässige Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie 430 Millionen Euro für unfaire Einschränkungen im Google Play Store.
Bevorzugung eigener Angebote in den Suchergebnissen
Laut den DMA-Vorschriften sind sogenannte „Gatekeeper“ verpflichtet, eigene Dienste im Ranking nicht bevorzugt zu behandeln und für alle Anbieter transparente, faire sowie diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden.
Die Ermittlungen der Kommission ergaben jedoch, dass Google eigene Angebote – darunter Produkte aus den Bereichen Shopping, Hotels, Transport und Sport – gegenüber den Diensten von Konkurrenten bevorzugt. Eigene Suchergebnisse würden prominenter platziert, häufig ganz oben auf der Ergebnisseite gezeigt oder mit visuellen Hervorhebungen und Filtern ausgestattet, während Drittanbieter benachteiligt blieben.
„Anti-Lenkung“ im App Store belastet Entwickler
Der zweite Beschluss betrifft die Praxis im Google Play Store. Nach dem DMA müssen App-Entwickler die Möglichkeit haben, Nutzer kostenlos über alternative und oft günstigere Kaufkanäle (wie Webseiten oder andere App-Stores) zu informieren und sie dorthin weiterzuleiten.
Google habe diese Freiheit jedoch unzulässig eingeschränkt. Entwickler wurden daran gehindert, Angebote frei zu bewerben und Verträge außerhalb des Google Play Stores abzuschließen. Zwar räumt die Kommission ein, dass Google eine Gebühr für die Erstakquise von Neukunden erheben darf, die Höhe der verlangten Gebühren sowie die Dauer des Erhebungszeitraums überschritten jedoch den zulässigen Rahmen.
60 Tage Zeit für Korrekturen
Die EU-Kommission hat Google aufgefordert, die Verstöße unverzüglich einzustellen und innerhalb von 60 Tagen vollständige Konformität herzustellen. Sollte das Unternehmen die Auflagen nicht fristgerecht erfüllen, drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Google hat bereits Änderungsvorschläge vorgelegt und erste Tests gestartet, unter anderem bezüglich der Darstellung von Shopping-, Hotel- und Flugsuchen sowie Werbeangeboten und KI-Übersichten. Die Kommission stufte einige dieser Schritte zwar als gute Fortschritte ein, kündigte jedoch an, die praktische Umsetzung streng zu überwachen.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.
