EU-Kommission nimmt Amazon und Microsoft ins Visier: Cloud-Dienste als „Gatekeeper“ eingestuft

Die Europäische Kommission hat ihre vorläufige Einschätzung bekannt gegeben, wonach die Cloud-Dienste von Amazon (AWS) und Microsoft (Azure) unter den Digital Markets Act (DMA) fallen sollten. Damit drohen beiden Technologie-Giganten schärfere Regulierungen für ihre marktführenden Angebote im Bereich Cloud Computing.

Die Cloud als „wichtiges Einfallstor“

Obwohl AWS und Azure die spezifischen quantitativen Schwellenwerte des DMA – etwa bei der bloßen Nutzerzahl – nicht in jedem Fall erreichen, sieht die Kommission die Dienste als essenzielle Schnittstelle zwischen Unternehmen und deren Kunden in der Europäischen Union an.

Die Einstufung als „Gatekeeper“ (Torwächter) begründet die Kommission mit der marktbeherrschenden Stellung beider Anbieter:

  • Marktmacht: AWS und Azure sind die größten beziehungsweise zweitgrößten Cloud-Anbieter in der EU.
  • Lock-in-Effekte: Hohe Wechselkosten und umfangreiche Ökosysteme binden Nutzer langfristig an die Plattformen.
  • Vorsprung bei KI: Die Kommission betont, dass die KI-Tools und strategischen Partnerschaften der Unternehmen zu entscheidenden Faktoren bei der Vergabe von Cloud-Aufträgen geworden sind. Die Nachfrage nach KI-Leistungen bleibe in hohem Maße innerhalb der jeweiligen Amazon- und Microsoft-Systeme gefangen.

Hintergrund der Untersuchung

Bereits seit dem 18. November 2025 untersucht die Kommission, ob eine solche Einstufung gerechtfertigt ist. Da Amazon und Microsoft bereits für andere Dienste als Gatekeeper unter dem DMA gelistet sind, unterstreicht die Kommission deren ohnehin signifikanten Einfluss auf den europäischen Binnenmarkt. Die jetzige Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Befragungen von Unternehmenskunden, Wettbewerbern und weiteren Stakeholdern.

Warum das für den Markt wichtig ist

Cloud-Computing ist heute das Rückgrat der modernen Wirtschaft – von der Fertigung und dem Einzelhandel bis hin zum Gesundheitswesen und Finanzsektor. Zudem bilden diese Dienste die technologische Basis für die Entwicklung und den Betrieb von Künstlicher Intelligenz.

Die Kommission verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, einen fairen, offenen und wettbewerbsorientierten Markt zu gewährleisten. Ein dritter, zeitgleich laufender Untersuchungsprozess prüft zudem, ob die bisherigen Verpflichtungen des DMA ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu unterbinden.

Sollte die vorläufige Entscheidung bestätigt werden, müssen sich Amazon und Microsoft auf strengere Vorgaben einstellen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strategische Autonomie Europas im digitalen Zeitalter zu stärken.


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